Bezirksgericht Imboden | Tircal 14 | 7013 Domat/Ems | t +41 81 633 12 54 | f +41 81 633 15 07
Vermittlungsobligatorium
Bevor die meisten zivilrechtlichen Streitigkeiten zur gerichtlichen Beurteilung gelangen, müssen sie ein Schlichtungsverfahren vor
a)dem Vermittleramt
b)der Schlichtungsbehörde für Mietsachen aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsrümen
c)der Schlichtungsbehörde für Gleichstellungssachen bei Streitigkeiten nach dem
bundesrechtlichen Gleichstellungsgesetz
Näheres dazu:
- die Zivilprozessordnung (ZPO)
- das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EGzZPO).
Scheidungsverfahren
In Bearbeitung
Zuständigkeit in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
Das Bezirksgericht ist für die Beurteilung einer Vielzahl privatrechtlicher Arbeitsstreitigkeiten zuständig. Im Kanton Graubünden existiert - anders als in anderen Kantonen - kein eigenes Arbeitsgericht. Das Verfahren ist in der Regel durch Anmeldung der Klage beim zuständigen Vermittler einzuleiten. Dieser führt dann das Schlichtungsverfahren durch (siehe auch unter "Vermittlungsobligatorium").
Rechtsöffnungsverfahren
Ein Rechtsöffnungstitel ist - in aller Regel - eine Urkunde, mittels welcher ein Rechtsvorschlag in einem Betreibungsverfahren beseitigt werden kann. Zu unterscheiden ist zwischen definitivem und provisorischem Rechtsöffnungstitel.
Der wichtigste definitive Rechtsöffnungstitel ist das vollstreckbare, gerichtliche Urteil im Sinne von Art. 80 SchKG. Ihm gleichgestellt sind gerichtliche Vergleiche und gerichtliche Schuldanerkennungen; auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtete Verfügungen und Entscheide von Verwaltungsbehörden des Bundes, Entscheide kantonaler Verwaltungsbehörden über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen.
Seit 2011 sind sog. vollstreckbare öffentliche Urkunden im Sinne von Art. 347 ZPO ebenfalls definitive Rechtsöffnungstitel.
Der provisorische Rechtsöffnungstitel ist eine Schuldanerkennungsurkunde, die eine Willenserklärung enthält, wonach sich der Schuldner verpflichtet, einen bestimmten oder leicht bestimmbaren Betrag zu einer bestimmten Zeit zu bezahlen. In Frage kommen aus praktischen Gründen nur schriftliche Schuldanerkennungen. Private Schuldanerkennungen wie Briefe oder Verträge taugen als Rechtsöffnungstitel nur dann, wenn sie die Unterschrift des Schuldners oder seines Vertreters tragen.
unentgeltliche Prozessführung
In Bearbeitung